Rechtsanwalt

Andreas Siemienowski

zugleich Fachanwalt für

Bank- und Kapitalmarktrecht

 © Rechtsanwalt A. Siemienowski, Augustastr. 39, 45699 Herten, Kreis Recklinghausen  
Kanzlei Rechtsanwalt Rechtsgebiete Bankrecht Insolvenzrecht Infos Kontakt

    INSOLVENZRECHT

Gläubigerrechte - Insolvenz des Geschäftspartners                              - Auseinandersetzung mit Insolvenzverwaltern Vermehrt werden Gläubiger damit konfrontiert, dass ihr Vertragspartner insolvent ist. Der Gläubiger muss sich dann in unterschiedlichen Ausgestaltungen mit dem speziellen Insolvenzrecht auseinandersetzen, das die ohnehin bereits schwierige Rechtsmaterie überlagert und nochmals verkompliziert. In dieser Situation stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt mit meiner Erfahrung im Insolvenzrecht unterstützend zur Seite. Ich verfüge über eine langjährige Erfahrung bei der Durchsetzung von Gläubigerrechten in Insolvenzverfahren, insbesondere gegenüber dem Insolvenzverwalter. Ich selbst bin nicht als Insolvenzverwalter tätig, sondern konzentriere mich insoweit auf die Gläubigervertretung. Alle erdenklichen Konstellationen vorzustellen, würde bei Weitem den Rahmen sprengen. Die nachfolgende Aufstellung soll lediglich eine erste Orientierung bieten: Anfechtung, Aufrechnungsverbot (Bürgschaft, kongruente Deckung, inkongruente Deckung, Vorsatzanfechtung, unentgeltliche Leistung, etc.) Durchsetzung von Sicherheiten (Sicherungsübereignung, Abtretung, Eigentumsvorbehalt, Grundschuld,       Pfandrecht, Vermieterpfandrecht, Zession, etc.) Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle Unterstützung bei der Gläubigerversammlung, im Gläubigerausschuss, bei Insolvenzplänen Geltendmachung von Absonderungsrechten und Aussonderungsrechten, Masseforderungen Fortsetzung der Geschäftsbeziehung trotz Insolvenz? Bestehende Vertragsverhältnisse in der Insolvenz? Besonderheiten Eröffnungsverfahren / Eigenverwaltung Insolvenz des Bauträgers - Erwerberrechte Zulässigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen Es zeigt sich, dass Beratung möglichst frühzeitig in Anspruch genommen werden sollte, bestenfalls bereits deutlich bevor der Geschäftspartner insolvent wird, um die eigene Position zu verbessern. Ich stehe Ihnen daher auch zu einer frühzeitigen Vertretung zur Seite, um Sie für die potentielle Insolvenz von Geschäftspartnern rechtzeitig zu wappnen. Verbraucherinsolvenz / Restschuldbefreiung Ebenfalls zum Tätigkeitsfeld der Kanzlei gehört die Unterstützung von Verbrauchern bei der Erzielung einer Restschuldbefreiung und der hierzu möglicherweise erforderlichen Durchlaufung eines Verbraucherinsolvenz- verfahrens sowie des vorgeschalteten außergerichtlichen Einigungsversuchs.
Insolvenzrecht

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INSOLVENZRECHT Gläubigerrechte - Insolvenz des Geschäftspartners                             - Auseinandersetzung mit Insolvenzverwaltern Vermehrt werden Gläubiger damit konfrontiert, dass ihr Vertragspartner insolvent ist. Der Gläubiger muss sich dann in unterschiedlichen Ausgestaltungen mit dem speziellen Insolvenzrecht auseinandersetzen, das die ohnehin bereits schwierige Rechtsmaterie überlagert und nochmals verkompliziert. In dieser Situation stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt mit meiner Erfahrung im Insolvenzrecht unterstützend zur Seite. Ich verfüge über eine langjährige Erfahrung bei der Durchsetzung von Gläubigerrechten in Insolvenzverfahren, insbesondere gegenüber dem Insolvenzverwalter. Ich selbst bin nicht als Insolvenzverwalter tätig, sondern konzentriere mich insoweit auf die Gläubigervertretung. Alle erdenklichen Konstellationen vorzustellen, würde bei Weitem den Rahmen sprengen. Die nachfolgende Aufstellung soll lediglich eine erste Orientierung bieten: Anfechtung, Aufrechnungsverbot (Bürgschaft, kongruente Deckung, inkongruente Deckung, Vorsatzanfechtung, unentgeltliche Leistung, etc.) Durchsetzung von Sicherheiten (Sicherungsübereignung, Abtretung, Eigentumsvorbehalt, Grundschuld, Pfandrecht, Vermieterpfandrecht, Zession, etc.) Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle Unterstützung bei der Gläubigerversammlung, im Gläubigerausschuss, bei Insolvenzplänen Geltendmachung von Absonderungsrechten und Aussonderungs- rechten, Masseforderungen Fortsetzung der Geschäftsbeziehung trotz Insolvenz? Bestehende Vertragsverhältnisse in der Insolvenz? Besonderheiten Eröffnungsverfahren / Eigenverwaltung Insolvenz des Bauträgers - Erwerberrechte Zulässigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen Es zeigt sich, dass Beratung möglichst frühzeitig in Anspruch genommen werden sollte, bestenfalls bereits deutlich bevor der Geschäftspartner insolvent wird, um die eigene Position zu verbessern. Ich stehe Ihnen daher auch zu einer früh- zeitigen Vertretung zur Seite, um Sie für die potentielle Insolvenz von Geschäfts- partnern rechtzeitig zu wappnen. Verbraucherinsolvenz / Restschuldbefreiung Ebenfalls zum Tätigkeitsfeld der Kanzlei gehört die Unterstützung von Verbrauchern bei der Erzielung einer Restschuldbefreiung und der hierzu möglicherweise erforderlichen Durchlaufung eines Verbraucherinsolvenz- verfahrens sowie des vorgeschalteten außergerichtlichen Einigungsversuchs.
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