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  Andreas Siemienowski
  zugleich Fachanwalt für 
  Bank- und Kapitalmarktrecht
 
 
  
  
 
 
 
   © Rechtsanwalt A. Siemienowski, Augustastr. 39, 45699 Herten, Kreis Recklinghausen   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
  
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
 
 
 
 
  
 
  
 
                              BANKRECHT UND KAPITALMARKTRECHT
  Im Bankrecht und Kapitalmarktrecht wird nahezu jedes Themengebiet von der Kanzlei abgedeckt, einschließlich der 
  angrenzenden Rechtsgebiete, wie etwa das Insolvenzrecht.
  Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verfüge ich über langjährige praktische Erfahrungen. 
  Auf der Grundlage eines individuellen und fundierten Konzepts unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen-
  lagen besteht oft durchaus die Möglichkeit im Verhandlungswege zu einer für beide Seiten akzeptablen 
  Lösung zu gelangen. Sollte auf diesem Wege keine Lösung erzielt werden können, bleibt der Weg zu den Gerichten, 
  der keineswegs gescheut wird, aber grundsätzlich die zweite Option sein sollte. 
  Im Vordergrund steht die individuelle Bearbeitung des Einzelfalls. 
  Nachfolgend werden exemplarisch einige Themengebiete des Bankrechts vorgestellt. Die Auflistung ist keinesfalls 
  abschließend. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kanzlei.
  •
  Kündigung von Krediten/ Darlehen 
  •
  Vorfälligkeitsentschädigung 
  •
  Widerruf von Darlehensverträgen 
  •
  Kündigung von Bausparverträgen
  •
  Zwangsvollstreckungen/ Zwangsversteigerungen/ Sicherheitenverwertung (Zwangsverwaltung, Grundschuld, 
  Pfandrecht, Abtretung, etc.)
  •
  Inanspruchnahme aufgrund von Sicherheiten - Bürgschaft, Garantie, Mithaftung, Grundschuld, Abtretung, 
  Übereignung, Pfandrecht, etc.)
  •
  Probleme des Zahlungsverkehrs - unberechtigte Belastungen/ Verfügungen (Girokonto, Online-Banking, 
  Kreditkarte, Lastschrift, Überweisung)
  •
  Zweifelhafte Bankentgelte, Zinsen, etc.
  •
  Fragen beim Leasing und Factoring
  Im Rahmen des Kapitalmarktrechts umfasst die Tätigkeit u.a.:
  •
  Fehlerhafte Anlageberatung
  •
  Fehlerhafte Anlagevermittlung
  •
  Prospekthaftung
  •
  Nachforderungen durch die Anlagegesellschaft
  •
  Forderungen durch Insolvenzverwalter der Anlagegesellschaft 
            oder sonstiger Personen
  Die Anlageformen sind besonders vielfältig, z.B.:
  Aktien, Anleihen, Genussrechte, Zertifikate, Derivate, Swaps, Optionen, Termingeschäfte, Aktienfonds, Rentenfonds, 
  Offene Fonds, Geschlossene Fonds, Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Leasingfonds, Ökofonds, atypische 
  stille Beteiligung, etc. 
  
  
 
  
 
 
 
 
 
  Für die Verleihung eines Fachanwaltstitels hat der Rechtsanwalt gemäß der Fachanwaltsordnung besondere 
  theoretische Kenntnisse und besondere praktische
 
  Rechtsanwalt gemäß der Fachanwaltsordnung besondere 
  theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.
  In der Regel ist ein spezifischer Lehrgang mit mindestens 
  drei schriftlichen Leistungskontrollen erforderlich. Im Bank- 
  und Kapitalmarktrecht ist zusätzlich die Bearbeitung von 60 
  einschlägigen Fällen vor Antragstellung nachzuweisen.
  Regelmäßige Fortbildung ist zwingend.
  Der Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wurde 
  mir bereits im Jahr 2009 verliehen.
 
  Erfahrungen nachzuweisen.
  In der Regel ist ein spezifischer Lehrgang mit mindestens 
  drei schriftlichen Leistungskontrollen erforderlich. Im Bank- 
  und Kapitalmarktrecht ist zusätzlich die Bearbeitung von 60 
  einschlägigen Fällen vor Antragstellung nachzuweisen.
  Regelmäßige Fortbildung ist zwingend.
  Der Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wurde 
  mir bereits im Jahr 2009 verliehen.
  
  
 
 
  
 
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